Leistungen

  • Grundsätze

    • Der Mensch steht im Mittelpunkt all unserer Bemühungen
    • Wir begegnen allen Mitmenschen respektvoll und achten auf sorgsamen Umgang mit Mensch, Natur und Material
    • Wir nehmen uns für unsere Klienten Zeit
    • Wir versuchen, ein erhöhtes Wohlbefinden und eine gesteigerte Lebenszufriedenheit für unsere Klienten zu erreichen
    • Wir können schnell und flexibel auf die verschiedensten Anforderungen eingehen und reagieren
    • Wir legen größten Wert bei der Auswahl unserer Mitarbeiter auf fachliche Qualifikation, soziale Kompetenz, Mitgefühl, Eigeninitiative und Teamfähigkeit und fördern dies auch durch ständige Fortbildungen
    • Wir versorgen den Klienten individuell nach seinen Wünschen
    • Wir sind 24h für unsere Klienten erreichbar
  • Wie wir arbeiten

    • Umfassendes, persönliches Aufnahmegespräch
    • Enge Zusammenarbeit mit Ihrer Familie und allen eingebundenen Partnern
    • Kostenbewusste Optimierung des von Ihnen benötigten und/oder gewünschten Programms
    • Individuelle Einarbeitung eines/r speziell für Sie ausgewählten Mitarbeiters/Mitarbeiterin
    • Organisation und Koordination aller ergänzenden Service-Leistungen
    • Laufende fachliche und persönliche Qualifizierung unserer Mitarbeiter
    • Wir nehmen uns Zeit für Sie!
  • Erstgespräch

    Gerne unterstützen wir Sie in allen Fragen rund um die Pflege und Betreuung. Das Erstgespräch kann in einem Krankenhaus oder zu Hause erfolgen. Wir erstellen unverbindlich einen Kostenvoranschlag unter Berücksichtigung Ihrer Wünsche und Ihrem Pflegegrad / Pflegestufe.

  • Das Betreuungsangebot

    • Begleitung bei allen Aktivitäten des Lebens
    • Sollten Sie einen Termin beim Hausarzt oder Facharzt in einem Krankenhaus haben, werden wir Sie gerne dorthin begleiten und unterstützen. Ebenso bei Ihren Einkäufen.
    • Begleitung und Unterstützung bei Behördenangelegenheiten
    • Betreuung bei Krankenhausaufenthalten
    • Wir kommen auch stundenweise zur Betreuung ins Altenheim.
    • Nach § 45 können wir stundenweise Betreuungen mit den Pflegekassen abrechnen.

    Da dies meist eine Kostenfrage ist, beraten wir Sie gerne individuell und erstellen gemeinsam einen Kostenvoranschlag.

  • Grundpflege SGB XI

    Wir bieten diese Leistungen der Grundpflege nach SGB XI an und können diese im Rahmen von Pflegesachleistungen über das Pflegegeld abrechnen.

    Hierzu gehören Tätigkeiten wie z.B.:

    • Körperpflege
    • Duschen und Baden
    • Hilfe zur Ausscheidung
    • Mobilisation, usw.
  • Behandlungspflege SGB V

    Wir bieten diese Leistungen der Behandlungspflege nach SGB V an und können diese nach Verordnung Ihres Arztes mit allen Krankenkassen abrechnen.

    Hierzu gehören Tätigkeiten wie z.B.:

    • Medikamentengabe
    • Wundverbände
    • Kompressionsstrümpfe an- und ausziehen, usw.
  • Verhinderungspflege (Ersatzpflege) SGB XI

    Diese Geldleistung der Pflegekasse richtet sich nicht nach dem Pflegegrad/Pflegestufe. Sollten Sie sich als pflegende Angehörige einmal eine Auszeit stundenweise oder urlaubsbedingt gönnen, steht Ihnen pro Jahr ein Geldbetrag von 1612 € im Jahr zu.

    Mit diesem Geld, können Sie einen Pflegedienst beauftragen, Sie zu entlasten. Bitte fragen Sie bei Ihrer Pflegekasse nach.

    Gründe für die Inanspruchnahme können sein: Urlaub, Krankheit, Rehamaßnahmen, aber auch ein Theaterbesuch, Teilnahme an einem Pflegekurs usw. Allerdings müssen die pflegenden Angehörigen nicht zwingend einen Grund für die Inanspruchnahme einer Verhinderungspflege  angeben. Ansonsten gelten folgende Voraussetzungen:

    • Es muss eine Pflegegrad/Pflegestufe vorliegen (mindestens 0 mit eingeschränkter Alltagskompetenz) bzw. ab 01.01.2017 muss mindestens der Pflegegrad  vorliegen.
    • Der zu Pflegende muss durch eine private Pflegeperson (Angehörige, Freunde) mindestens 6 Monate zuvor betreut worden sein. Der Beginn der Pflegezeit wird meist mit dem Zeitpunkt der Genehmigung des Pflegegrades/Pflegestufe gleichgesetzt (tritt ein erneuter Fall ein, der eine Verhinderungspflege erfordert, entfällt die sechsmonatige Wartezeit).
  • Beratungseinsätze nach SGB XI § 37

    Pflegedienste führen Beratungseinsätze nach § 37 ABS. 3 SGB XI durch, bei Pflegebedürftigen, die von Pflegekassen Pflegegeld beziehen. Die Pflegekassen möchten durch diese Einsätze sicherstellen, dass die Pflege in der Häuslichkeit gewährleistet ist.

    Bei der Pflegestufe I und II findet dies halbjährlich, bei der Pflegestufe III quartalsmäßig statt.

    Die Klienten, Angehörige bzw. die Pflegeperson muss einen Termin mit einem Pflegedienst vereinbaren, da die Pflegekassen beim Versäumen das Pflegegeld streichen.

  • Hauswirtschaft

    Sie haben die Möglichkeit Unterstützung und Hilfe bei der Hauswirtschaftlichen Versorgung über die Pflegekasse anzufordern, oder als Selbstzahler Unterstützung zu buchen.

    Wir kümmern uns um:

    • Putzen
    • Staub wischen
    • Saugen
    • Kochen
    • Einkaufen
    • Wäsche waschen
    • Bett beziehen
    • Müll entsorgen
    • Blumen gießen, u.v.m.
  • Hausnotruf

    Wir arbeiten mit dem Malteser und dem Roten Kreuz zusammen.

    Das Hausnotrufgerät wird über das Telefon mit angeschlossen und hat eine Gegensprechtaste. Es kann auch über ein Armband oder eine Halskette getragen werden, so dass es jederzeit griffbereit ist.

    Wenn Sie Fragen rund um die Pflege und Betreuung haben, wenden Sie sich vertrauensvoll an uns.

    Tel: 0391 / 40 59 81 82 oder E-Mail: info@silkes-pflegedienst.de